
Was sind „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?
Was sind „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?
Diese Frage dürfen sich pflegende Angehörige stellen, sofern bei ihren zu pflegenden Angehörigen ein Pflegegrad (=PG) vorliegt. Diese Pflegehilfsmittel Pauschale von bis zu 40,-EUR/monatlich steht jedem Versicherten mit mindestens PG 1 (bis PG 5) zu.