Entlastungsbetrag bei Pflegegrad – Was ist wichtig?
Angehörigenpflege kann eine tägliche Herausforderung sein oder werden. Ebendarum sei immer gut informiert und auf dem neuesten Stand.
Erfahre, was Dir ab welchem Pflegegrad (PG) zu steht, bzw. Deinem zu pflegenden Angehörigen und nutzte die Hilfs- und Entlastungsangebote, wie den Entlastungsbetrag frühzeitig. Hier ist falsche Scham nicht angesagt, denn die (Pflege)situation kann sich rasch, teils über Nacht rapide verändern. Bedenke, dass Du ALLES immer erst beantragen musst und die Wartezeiten teilweise recht lang werden können bis zur Bearbeitung.
Der Entlastungsbetrag kann bereits ab PG 1 genutzt werden, z. B. für die Betreuung bei Hausaufgaben von pflegebedürftigen Kindern. Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge mit den zu Pflegenden, damit Angehörige selbst wichtige Termine wie Arztbesuche und auch „Selfcare“, kleine Auszeiten nehmen können. Das kann die Zeitung oder ein Buch sein, dass wirklich in Ruhe gelesen werden kann oder ein Friseurbesuch. Wichtig ist, dass es allen Beteiligten gut geht, jede:r für sich sorge tragen kann.
Generell kann es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben bei der Möglichkeit der Abrechnung des Entlastungsbetrages. Es besteht ebenfalls die Option, diesen als sogenannte Sachleistung über einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In Hamburg ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Ansprechpartner.
Hier ist Vorsorge besser als erst im Akutfall zu handeln, das kann dann schnell teuer werden, bei entsprechend vielen Vorleistungen.
Tatsächlich habe ich es in der Praxis als freiberufliche Pflegeberaterin nach § 37 SGB XI erlebt, dass Leistungen bzw. der Pflegegrad erstmalig in Erwägung gezogen in einem Fall, in dem seit über 7 Jahren täglich schwerst gepflegt wurde. Erst in der prä-finalen Phase, also zu einem Zeitpunkt, als abzusehen war, dass der Angehörige bald versterben wird, wurde der Antrag gestellt und es wurde erwartet, dass dies rückwirkend für die letzten 7 Jahre passiere. Dies war weder mir noch vonseiten der Pflegekasse umsetzbar. Solch eine Begegnung bleibt natürlich vordergründig in Erinnerung und ist ein mahnendes Beispiel für alle, die sich scheuen, Hilfe zu beantragen.
Viel Freude & Kraft im (Pflege)alltag 😉 bei Fragen, schreib mir eine E-mail an hpp@aroma-reiki-therapie.de
Bitte beachte, dass meine Angaben hier auf meinen eigenen Erfahrungen als pflegende Angehörige beruhen und des Weiteren aus der Zeit als Pflegeberaterin nach § 37 SGB XI 2018-2019 resultieren, sie entsprechend somit dem damaligen Stand und meinen aktuellen privaten Erfahrungen. Erkundige dich immer aktuell und individuell bei deiner zuständigen Pflege- und Krankenkasse nach den Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrades und die dazu gelisteten gesetzlichen Leistung.
Meine Angaben sind hier nach besten Wissen und Gewissen als Erfahrungsweitergabe zu verstehen, sie ersetzen keine abrechenbare Pflegeberatung oder stellen eine gesetzliche Grundlage für mögliche Ansprüche in Punkto Pflegegrad da.
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