Was sind „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“?
Diese Frage dürfen sich pflegende Angehörige stellen, sofern bei ihren zu pflegenden Angehörigen ein Pflegegrad (=PG) vorliegt. Diese Pflegehilfsmittel Pauschale von bis zu 40,-EUR/monatlich steht jedem Versicherten mit mindestens PG 1 (bis PG 5) zu.
Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, hierbei sei darauf zu achten, ob eine Kooperation mit der jeweiligen Kasse vorliegt. Hierzu einfach kurz bei der Kasse anrufen und im Zweifel nachfragen, wenn beim Anbieter selbst diese Informationen nicht ersichtlich ist.
Nun gilt es zu überlegen und Entscheiden, ob und ab wann man diese Pauschale in Anspruch nehmen will oder sogar muss. Nicht für jede/n Pflegebedürftige/n macht der monatliche Erhalt einer sogenannten Pflegebox Sinn. Und die Gelder sollten natürlich nur bei wirklichem Bedarf verbraucht werden.
Mein privates Beispiel, mein Vater hatte seit Anfang 2014 Pflegestufe 1, wurde im Jahr 2017 im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes in Pflegegrad 2 umgewandelt und die Pflegehilfsmittel Pauschale habe ich jetzt im Mai für ihn erstmalig beantragt. Bis in jüngster Vergangenheit bestand einfach noch keine Notwendigkeit für den der Bezug der Pflegehilfsmittel. Jetzt bin ich mehr als dankbar diese Dinge nicht selbst noch zusätzlich einkaufen und tragen zu müssen, sondern sie bequem geliefert zu bekommen.
Allerdings bekommt man auch nichts gutgeschrieben oder extra, wenn zuvor kein Verbrauch vorhanden war.
Die Pflegeboxen können vom Intervall der Belieferung her angepasst werden und ebenfalls die Inhalte sind auf die aktuellen Bedürfnisse hin anpassungsfähig.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und im Zweifel immer aktuell bei der eigenen Kranken- und Pflegekasse nachzufragen. Stand Dezember 2023.
Bitte beachte, dass meine Angaben hier auf meinen eigenen Erfahrungen als pflegende Angehörige beruhen und des Weiteren aus der Zeit als Pflegeberaterin nach § 37 SGB XI 2018-2019 resultieren, sie entsprechend somit dem damaligen Stand und meinen aktuellen privaten Erfahrungen. Erkundige dich immer aktuell und individuell bei deiner zuständigen Pflege- und Krankenkasse nach den Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrades und die dazu gelisteten gesetzlichen Leistung.
Meine Angaben sind hier nach besten Wissen und Gewissen als Erfahrungsweitergabe zu verstehen, sie ersetzen keine abrechenbare Pflegeberatung oder stellen eine gesetzliche Grundlage für mögliche Ansprüche in puncto Pflegegrad dar.
Mehr über meine aktuellen Angebote und mich, die auch gerade pflegende Angehörige deutlich entlasten können, findest du auf der „Über mich“ Seite.
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